Kosten der Ausbildung

Während bei anderen Instituten oft „versteckte“ Kosten auf Sie zukommen, bemühen wir uns um absolute Transparenz. Außer den im Folgenden genannten Aufwendungen werden keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

Alle Kosten im Überblick

  • Kursgebühren. Das Ausbildungsentgelt für die theoretische und praktische Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der praktischen Tätigkeit beträgt monatlich 265 €. Die Kurskosten für den Drei-Jahres-Zeitraum betragen folglich 9.540 €.
  • Die Gebühren für die Zwischenprüfung betragen 50 €, die für die Abschlussprüfung 240 €.
  • Hinzu kommen die Kosten für die Supervision (mindestens 100 Stunden Teilnahme an Gruppensupervisionen und 50 Stunden Einzelsupervisionen, davon 25 Stunden in Anwesenheit der Supervisionsgruppe). Die Kosten für die Supervision in der Gruppe werden durch die Anzahl der Gruppenmitglieder geteilt (in der Regel vier). Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 5.175 €.
  • Die Gesamtkosten der Ausbildung liegen somit bei 15.005 €. Bitte beachten Sie, dass diese Summe die Supervisionskosten sowie die Selbsterfahrungskosten einschließt!

Die Kursgebühren sind monatlich zu zahlen, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet. Der entsprechende Betrag wird in Abhängigkeit der von Ihnen erbrachten Leistungen an Sie weitergeleitet.

Einnahmen während der Ausbildung

Mit Hilfe der Einnahmen aus abrechnungsfähigen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung können Sie einen großen Teil dieser Ausbildungskosten refinanzieren. Sie erhalten nach jetzigem Stand eine Vergütung von 23 € pro Therapiesitzung – unabhängig davon, ob es sich um eine probatorische Sitzung oder eine Therapiesitzung handelt. Bei mindestens 600 erforderlichen Behandlungsstunden (“Praktische Ausbildung) können Sie mit Einnahmen in Höhe von 13.800 € rechnen. Alle darüber hinaus anfallenden Behandlungsstunden werden mit 30 € pro Sitzung vergütet.

Die Vollzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.