Kosten und Einnahmen während der Ausbildung
Um den unterschiedlichen Lebenssituationen Rechnung zu tragen, gibt es am IPP Halle zwei Gebührenmodelle. Sie entscheiden sich vor Beginn der Ausbildung für eines von beiden. in der Tabelle sehen Sie im Überblick für beide Varianten Modellrechnungen:
* Schätzungen auf Basis von Ausbildungsteilnehmer*innen, die die Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
*Variationen von Einnahmen und Kosten
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Angaben um Modellannahmen für durchschnittliche Behandlungsverläufe handelt. Die tatsächliche Höhe der Einnahmen und Kosten kann individuell nach oben oder nach unten abweichen.
Kosten: Die Gesamtsumme variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren:
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Anzahl der in Anspruch genommenen Supervisionsstunden während der Praktischen Ausbildung. Diese ist abhängig von den einzelnen Behandlungsverläufen sowie dem persönlichen Bedarf nach Supervision. Darüber hinaus hat die jeweilige Teilnehmerzahl (in der Regel 4 Teilnehmer) Einfluss auf die Kosten, da das Supervisorenhonorar auf die an der Gruppe teilnehmenden Supervisanden aufgeteilt wird.
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Mögliche Verlängerung der Ausbildungszeit. Dauert die Ausbildung länger als vier Jahre an, berechnet das IPP Halle beginnend mit dem fünften Ausbildungsjahr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro monatlich.
Einnahmen: Auch hier ist die Gesamtsumme abhängig von verschiedenen Faktoren:
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Tatsächliche Anzahl der in der IPP-Ambulanz durchgeführten Probatorik-, Einzel- und Gruppenbehandlungsstunden sowie Umfang der weiteren abgerechneten Leistungen (Testdiagnostik, Bericht an den Gutachter).
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Beachten Sie außerdem, dass Sie diese Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angeben müssen, wobei Sie den Einnahmen die Ausbildungskosten entgegensetzen können.
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Bezahlung während der Praktischen Tätigkeit. Die Höhe ist abhängig von der Einrichtung, in der die Praktische Tätigkeit absolviert wird – das IPP Halle hat darauf keinen Einfluss.
Finanzielle Förderung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung zu finanzieren. Vor allem während der Praktischen Tätigkeit („Psychiatriejahr“), die am sinnvollsten in den ersten Ausbildungsabschnitt gelegt werden sollte, kann eine finanzielle Förderung notwendig werden, wenn während der in der Regel nur geringfügig entlohnten Praktischen Tätigkeit nicht ausreichend Rücklagen vorhanden sind. Folgende Möglichkeiten gibt es hierzu:
- Bafög (nur für die 3-jährige Vollzeitausbildung)
- Bildungskredit
- Ausbildungsdarlehen über die Deutsche Ärzte Finanz AG
- Bankenfinanzierte Darlehen
Ebenso könnten diese Fördermöglichkeiten für den zweiten Teil der Ausbildung relevant werden, wenn Sie die Behandlungsstunden unter Supervision in der IPP-Ausbildungsambulanz absolvieren. Ihr finanzieller Förderbedarf ist dann sicher von vielen individuellen Faktoren abhängig, wie z.B. eigene Rücklagen, finanzielle Unterstützung durch Familie/ Partner, gewähltes Gebührenmodell.
Sollten die oben genannten Möglichkeiten für Sie nicht in Frage kommen, obliegt es Ihrer Entscheidung, sich außerhalb des Ausbildungskontextes eine berufliche Tätigkeit zu suchen. Bitte bedenken Sie, dass es sich dabei allenfalls um eine Teilzeittätigkeit handeln und der Ausbildung Vorrang eingeräumt werden sollte.